Senioren
Hartz-IV-Empfänger könnten doch im Seniorenheim arbeiten, fordern Politiker wie SPD-Vizechefin Hannelore Kraft. Altenpfleger sind verärgert über diesen Vorschlag. Pflegemitarbeiter betrachten dies als Angriff auf ihre Berufsehre. Sie fühlen sich und ihre Arbeit für die alten Menschen nicht ernst genommen.
Auf die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland kommen voraussichtlich neue Zusatzbelastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu. Als Grund nannte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Herbert Rische, am Mittwoch in Würzburg die Absicht der neuen Bundesregierung, den Arbeitgeberbeitrag zur GKV einzufrieren.
Die Wirtschaftskrise macht auch vor den Rentnern nicht halt: Die 20 Millionen Ruheständler in Deutschland können im nächsten Jahr laut einem Medienbericht nicht mit mehr Geld rechnen. Wegen sinkender Löhne müssten ihre Bezüge eigentlich sogar schrumpfen, doch davor schützt die Rentengarantie - auf Kosten der Rentenkassen.
Offensichtlich findet die Mehrzahl der Journalisten in der Zusammenarbeit eines bestens in der Versicherungswirtschaft geerdeten Professors und einem Unternehmen, das bestens von privaten Rentenversicherungen lebt, nichts zu Beanstandendes. Als Optimist könnte man einfach von Gedankenfaulheit ausgehen, als Realist könnte man von Opfern der u.a. von ihnen selbst betriebenen Kampagne gegen die umlagefinanzierte Rente ausgehen und als Pessimist muß man davon ausgehen, dass Kapitalistendiener selbstverständlich die kapitalgedeckte Rente propagieren.
ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Nur ein vergleichsweise geringer Teil der staatlichen Förderungen zur Riester-Rente kommt tatsächlich den einzelnen Riester-Sparenden zugute. Zu diesem Ergebnis kommt der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Klaus Jaeger von der Freien Universität Berlin.
An orwellsche Sprachregelung erinnert schließlich das vom früheren Minister für Arbeit und Soziales und zuvor stellvertretenden Vorsitzenden der IG Metall, Walter Riester, entwickelte Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 29. Juni 2001. Es schreibt die Minderung der Rentenanhebung in acht Folgejahren um jeweils 0,65 Prozent vor und sichert den Arbeitgebern eine Beitragsstabilität bis zum Jahr 2030 zu. Ihr Beitragsanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wird eingefroren und soll nicht über elf Prozent steigen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Sozialverbände warnen vor einem beispiellosen Ausmaß der Altersarmut als Folge der Rente mit 67 Jahren. “Die Rente mit 67 wird uns eine Welle von Altersarmut bringen, wie wir sie bisher nicht gekannt haben”, sagte Annelie Buntenbach vom Vorstand des DGB am Donnerstag in Berlin.
Bis 2022 steigen die Renten nach derzeitigen Schätzungen um 32 Prozent, im Schnitt um 1,9 Prozent pro Jahr. Damit bleibt das Plus bei den Altersbezügen allerdings hinter der voraussichtlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter zurück, die nach Annahmen der Regierung um mehr als zwei Prozent steigen werden.
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