Die Regelleistungen bleiben stabil – sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern. Nach der Neubemessung liegt die neue Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene bei 364,- Euro. Das ist eine Steigerung um 5,-Euro.
Die Logik ist, weil das Einkommen des untersten Einkommensfünftels gesunken ist, brauchen auch die Hartz IV-Regelsätze nicht erhöht zu werden.
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