Die Regierung kümmert sich liebevoll um den Erhalt eines Maximums an Steuerprivilegien, damit die, die schon viel haben, auch viel behalten.
Die Regierung kümmert sich liebevoll um den Erhalt eines Maximums an Steuerprivilegien, damit die, die schon viel haben, auch viel behalten.
Auch nach der Vorlage eines abgeschwächten Gesetzentwurfs zur Reform der Erbschaftsteuer durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) reißt die Kritik von Wirtschaftsverbänden und aus den unternehmensreichen Südländern nicht ab. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag befürchtet negative Auswirkungen auf Investitionen und Arbeitsplätze. Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) pocht auf weitere Änderungen, denn man habe in der Koalition vereinbart: »keine Steuererhöhungen!« Und Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) kritisierte, der Gesetzentwurf sehe unverändert einen Eingriff in das Privatvermögen vor. »Das ist eine indirekte Vermögensteuer.«
Die Details der geplanten Erbschaftsteuerreform sind höchst komplex. Auch nach dem neuen Referentenentwurf des Finanzministeriums soll es für Firmenerben bei einer Verschonungsfreigrenze von 20 Millionen Euro bleiben. […]
Nun hat das Finanzministerium die Vorgaben für den Erhalt der Steuerprivilegien noch abgeschwächt. Kein Wunder, dass Wolfgang Schäuble angefressen auf die anhaltende Kritik reagierte: »Wir wollen das geltende Recht nur so weit anpassen, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat«, beteuerte er in der »Wirtschaftswoche«.
Auf gut Deutsch: Die Regierung will das grundgesetzlich mögliche Maximum an Steuerprivilegien für Firmenerben erhalten. Genau dies kritisiert aber die Opposition: Die 20-Millionen-Euro-Freigrenze sei viel zu hoch angesetzt, erklärte die Steuerexpertin der Grünen, Lisa Paus. Von einer verfassungsfesten Umsetzung des Urteils könne nicht die Rede sein.
Quelle: Neues Deutschland
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