Pläne von Schwarz-Gelb: Weniger Sicherheit für Arbeitnehmer
Der Arbeitsplatz vieler Arbeitnehmer könnte demnächst noch unsicherer werden. Zwar ist bislang nicht klar absehbar, ob der Kündigungsschutz eingeschränkt wird. Doch Spekulationen verstärken sich, die auf eine Ausweitung befristeter Arbeitsverhältnisse hindeuten.
Im Gesetz heißt es dazu: „Eine Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“ Die schwarz-gelben Koalitionsverhandler diskutieren nun offenbar eine Aufhebung dieses Verbots. Nach einer Frist von neun Monaten könnte demnach künftig die weitere Beschäftigung des ehemals befristet angestellten Arbeitnehmers möglich sein. Das obige Beispiel entsprechend weitergespielt: Nach drei Befristungen über insgesamt zwei Jahre scheidet der Arbeitnehmer aus. Neun Monate müssen verstreichen, in denen der Arbeitnehmer von Arbeitslosengeld lebt. Anschließend stellt ihn die alte Firma wieder ein – womöglich wieder befristet bis maximal zwei Jahre. Und dann beginnt das Spiel aufs Neue. Es gibt dann genau diese Kettenarbeitsverhältnisse, die der Gesetzgeber verhindern wollte, indem er die Restriktionen einführte.
Quelle: Tagesspiegel
Schwarz-Gelb will Macht der Gewerkschaften beschneiden
Die neue Bundesregierung will die Macht der Gewerkschaften in Aufsichtsräten beschneiden. Zudem sollen diese Kontrollgremien der Unternehmen verkleinert werden. Das geht aus dem Entwurf der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP vor, der dieser Zeitung vorliegt.
„Das Gewerkschaftsprivileg von mindestens zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat wird abgeschafft”, steht dort. Die paritätische Mitbestimmung soll abgeschafft werden, bei der die Arbeitnehmervertreter die Hälfte der Aufsichtsräte stellen. Sie sollen künftig lediglich ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat erhalten. Das ist heute bereits bei den meisten Kapitalgesellschaften mit unter 2000 Mitarbeitern der Fall.
Quelle: Der Westen