Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt.
Bundesagentur senkt Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne auf 3 Euro
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.
Der Arbeitsmarktexperte Prof. Stefan Sell von der FH Koblenz-Remagen kritisiert die neue Regelung der BA deshalb scharf: „Die Wirkung der Dienstanweisung auf die Firmen liegt auf der Hand: Es geht förmlich um eine Einladung zum Lohnwucher, solange man knapp über den drei Euro sich bewegt, weil man ja nicht ins Visier einer Überprüfung zum Beispiel durch die ARGEn kommt. Man bewegt sich hier also quasi amtlich bestätigt im zulässigen Raum.“
Quelle: Report Mainz
Anmerkung WL: Man stelle sich nur einmal vor, wie die Regelsätze von Hartz IV aussähen, wenn bei 3 Euro Stundenlohn das Lohnabstandsgebot berücksichtigt würde. Umgekehrt sind solche Vorschläge der Bundesagentur nichts anderes als die schleichende Einführung von staatlich subventionierten Kombilöhnen, wobei der Lohnanteil, den der Staat zu übernehmen hat, immer größer wird.