SPD Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz

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Volkszählung 2011: Argwohn gegen die Datenkrake

Veröffentlicht am 17.07.2010 in Bundespolitik

10.000 Menschen reichen heute beim Bundesverfassungsgericht Klage ein gegen den “Zensus 2011?. In ihren Augen ist die anstehende “Volkszählung” nicht nur überflüssig, sondern verstößt in zwei zentralen Punkten gegen das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Verfassungsgesetzes.

Die Initiatoren der Sammelklage, die im Frühjahr bereits erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung zum Kippen brachten, werfen der Bundesregierung überdies vor, bewusst wenig über den Zensus zu informieren, um größere Proteste zu verhindern.
In ihren Augen ist dieser Abgleich ein Missbrauch der Daten, weil sie zu diesem Zweck nicht erhoben worden seien. Sie fürchten durch die Zusammenführung der Daten eine steigende Gefahr von Datenlecks bei den Verwaltungen. Überhaupt ärgern sie sich über die Auskunftspflicht der Befragten.
Es ist ein grundsätzliches Misstrauen gegen die “Datenkrake Staat”, das viele Menschen zu dieser Klage animiert.
So nachvollziehbar dies angesichts von Sicherheitsgesetzen, Vorratsdatenspeicherung und Großem Lauschangriff erscheinen mag, lässt es doch im Konkreten zwei wichtige Errungenschaften aus dem Urteil von 1987 außer Acht: Erstens ist das Bewusstsein für den Datenschutz bei Bürgern wie bei Behörden massiv gewachsen. Zweitens gibt es einen äußerst kritischen Bundesdatenschutzbeauftragten, der den Zensus begleitet. Und Peter Schaar, der sich sonst nicht scheut, auf Verstöße gegen das Grundgesetz aufmerksam zu machen, sagt: Der Zensus ist unbedenklich.
All dies spricht dafür, dass die Richter in Karlsruhe ähnlich urteilen werden.
Quelle: FR

 

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