SPD Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz

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Sittenwidrige Löhne

Veröffentlicht am 29.08.2008 in Soziales

Viele voll arbeitende Menschen können von ihrem geringen Lohn nicht leben, was letztlich eine unerträgliche Schande in unserem Land ist. Nun hat ein Gericht festgestellt, was ein "sittenwidriger Lohn" ist.

Stundenlohn von 5 Euro sittenwidrig
Auch Arbeitnehmer, die als Auspackhilfen im Supermarkt beschäftigt sind, haben Anspruch auf einen angemessenen Lohn. Das Landesarbeitsgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Stundenlohn von 5 Euro sittenwidrig ist. Die Richter hielten diesen Lohn für sittenwidrig, weil er mehr als ein Drittel unter dem für diese Branche und in dieser Region üblichen Lohn lag. Der Arbeitgeber wurde dazu verurteilt, den Tariflohn zu zahlen.
Quelle: Anwalt.de

 

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