SPD Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz

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Schulbedarfspaket für "Hartz-IV-Kinder" beschlossen

Veröffentlicht am 08.12.2008 in Bildung

Neumarkt – Bereits zum Beginn des Schuljahrs 2008/2009 hat die SPD-Kreistagsfraktion eine Unterstützung von Hartz-IV-Familien angeregt, um deren Kindern zum Schulstart eine vernünftige Schulausstattung zu ermöglichen und gängigen Diskriminierungen dieser Kinder entgegenzuwirken.
100 Euro pro Jahr und Kind soll es künftig für Kinder aus Hartz IV-Familien zusätzlich als sog. Schulbedarfspaket geben, allerdings nur bis zur 10 Klasse.

SPD-Kreistagsfraktion erfreut über Schulbedarfspaket für finanzschwache Familien
Bereits zum Beginn des Schuljahrs 2008/2009 hat die SPD-Kreistagsfraktion eine Unterstützung von Hartz-IV-Familien angeregt, um deren Kindern zum Schulstart eine vernünftige Schulausstattung zu ermöglichen und gängigen Diskriminierungen dieser Kinder entgegenzuwirken.
Da ein Ausbruch aus Armut und Benachteiligung in der Regel nur über verbesserte Bildung und Ausbildung möglich sei – so Fraktionsvorsitzender Helmut Himmler- müssten für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Status der Eltern beste Chancen für Bildung und Ausbildung ermöglicht werden.
Das Landratsamt hatte sich – nachdem das Anliegen der SPD im Kreistag unterstützt wurde-um Stiftungs- und Spendengelder bemüht, um den betroffenen Kindern zu helfen.
Nachdem nicht nur im Landkreis Neumarkt bekannt ist, dass die Hartz-Regelsätze für den Schulbedarf bei weitem nicht ausreichen, hat nunmehr endlich auch der Bundestag gehandelt: 100 Euro pro Jahr und Kind soll es künftig für Kinder aus Hartz IV-Familien zusätzlich als sog. Schulbedarfspaket geben, allerdings nur bis zur 10 Klasse.
Für Bürgermeister Helmut Himmler ist die zeitliche Beschränkung „unverständlich und letztendlich ziemlich erbärmlich“, denn nach der 10. Klasse würden für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wieder die alten Probleme auftreten und gleiche Bildungschancen zunichte gemacht.
Ärgerlich sei die Entscheidung des Bundestags insbesondere deshalb, weil aktuell für wohlhabende Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen schicken, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Schulgeldzahlungen deutlich verbessert worden sei.

 

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