Die EU fing als Wirtschaftsbündnis an und ist ein Wirtschaftsbündnis geblieben. Ein Wirtschaftsbündnis mit Gesetzgebungskompetenz auszustatten, kann nur eine Gesetzgebung zur Folge haben, die den Profit über alles stellt.
Die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie mußte bis zum 28. Dezember 2009 in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Deutsche und europäische Gewerkschaften, das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC, zahlreiche Berufsgenossenschaften sowie linke Parteien protestierten 2005/2006 massiv gegen die Dienstleistungsrichtlinie und speziell gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip.
Demnach sollten Dienstleistungsunternehmen in der EU nur den Bedingungen ihres Heimatlandes unterliegen. Die Richtlinie soll der Verwirklichung der im EU-Vertrag festgelegten Ziele der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dienen. Zugleich gilt sie als Meilenstein für die in der Lissabon-Strategie formulierten Ziele der EU, bis zum Jahr 2010 »die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen«. Zu diesem Zweck soll unter anderem der Binnenmarkt für Dienstleistungen vollendet werden, indem bisher abgeschirmte und geschützte Sektoren geöffnet und weitgehend privatisiert werden. Es ist still geworden um die komplexe Richtlinie, obwohl sie massive Auswirkungen auf Vorschriften in den Bereichen der Arbeit, des Sozialen, der Gesundheit und andere mühsam erkämpfte Rechte haben wird. In der öffentlichen Debatte wird weitgehend ausgespart, daß mit der Richtlinie ein umfassender Prozeß der Deregulierung, Liberalisierung bis hin zur vollständigen Privatisierung nahezu aller Dienstleistungen verfolgt wird.
Quelle: junge Welt