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Neues Erbschaftsteuergesetz: Für die Konzernerben

Veröffentlicht am 03.10.2016 in Bundespolitik

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Unternehmensvermögen bis zu 26 Millionen Euro quasi steuerfrei vererbt werden könne, wenn die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Die schwarz-rote Koalition beschließt ein neues Erbschaftsteuergesetz. Das soll vor allem Unternehmer bedienen, kritisiert die Linkspartei.
Das Ringen um die Erbschaftsteuer hat ein Ende – zumindest für diese Legislaturperiode. Eine Woche nach dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses wurde dieser im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Die Opposition stimmte dagegen. Die Linkspartei warf den Grünen Unglaubwürdigkeit vor. Großes Interesse an der Diskussion zeigte die Regierungskoalition nicht: Die während der Abstimmung schon schwach gefüllten Reihen der Union lichteten sich weiter, als Dietmar Bartsch nach vorn trat. Die SPD war nur mit einer Handvoll Abgeordneter erschienen.
„Am Ende wurden die Forderungen der Unternehmenslobby fast vollständig bedient“, kritisierte Bartsch. Als Beispiel nannte er die BMW-Eignerfamilie Quandt, deren Vermögen im Jahr 2015 mit 26,5 Milliarden Euro beziffert wurde. Diese Riesenkonzerne seien weiterhin steuerlich begünstigt. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Unternehmensvermögen bis zu 26 Millionen Euro quasi steuerfrei vererbt werden könne, wenn die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ab 90 Millionen Euro soll die Steuer schrittweise zunehmen. Aber auch Konzerne mit Milliardenwert lassen sich ohne nennenswerte Steuerbelastung vererben.
Quelle: taz

 

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