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SPD Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz.

Wetter-Online :

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25.04.2024 07:25 Präsentation der Europawahl-Kampagne mit Katarina Barley und Kevin Kühnert
Die Spitzenkandidatin Katarina Barley stellt gemeinsam mit Generalsekretär Kevin Kühnert die Europawahl-Kampagne der SPD vor. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten stehen die Plakatmotive im Fokus der Kampagnenpräsentation. Die Präsentation findet statt am Donnerstag, den 25. April 2024 ab 14:30 Uhr Sei Live dabei: https://www.youtube.com/watch?v=RKixH1Am-GA

24.04.2024 16:26 Landwirtschaft in der EU: Kein Ausverkauf von Umweltschutz
Das EU-Parlament hat heute mehrheitlich dem Kommissionsvorschlag zugestimmt, Umweltmindeststandards in der Gemeinsamen Agrarpolitik erheblich abzuschwächen. Das hat auch auf die deutsche Agrarlandschaft einen unmittelbaren Einfluss. „Die konservativen und rechtsextremen Parteien im EU-Parlament haben heute im Hauruckverfahren wesentliche Umweltaspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgeweicht, für deren Etablierung es jahrzehntelange parlamentarische Prozesse und Folgeabschätzungen gebraucht hatte. Seit Jahresbeginn… Landwirtschaft in der EU: Kein Ausverkauf von Umweltschutz weiterlesen

17.04.2024 18:16 Rolf Mützenich zur China-Reise des Bundeskanzlers
China-Reise des Bundeskanzlers: Wichtige Impulse für eine gemeinsame Diplomatie Rolf Mützenich, Fraktionsvorsitzender: Erneut hat ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit Präsident Xi wichtige Impulse für eine gemeinsame Diplomatie im Krieg in der Ukraine geben können. Nicht umsonst ist die Reise des Bundeskanzlers vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj sehr positiv bewertet worden. „Erneut hat ein direktes Gespräch… Rolf Mützenich zur China-Reise des Bundeskanzlers weiterlesen

16.04.2024 15:10 Bernd Westphal im Podcast zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland
“Wir werden nicht das Streichkonzert im sozialen Bereich machen. Ganz im Gegenteil” In der aktuellen Folge des Podcasts „Lage der Fraktion“ ist Bernd Westphal zu Gast, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Er erklärt, warum die wirtschaftliche Lage besser ist, als viele sagen; dass die Kritik der Wirtschaftsverbände an der Bundesregierung unangemessen ist, und, wieso die… Bernd Westphal im Podcast zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland weiterlesen

15.04.2024 15:11 Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen zur Einigung beim Klimaschutzgesetz
Einigung beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket Die Regierungsfraktionen haben sich in den parlamentarischen Beratungen beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket geeinigt. Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: „Endlich der Durchbruch: Wir integrieren europäische Regelungen in das Klimaschutzgesetz und stellen damit mehr Verbindlichkeit her. Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm… Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen zur Einigung beim Klimaschutzgesetz weiterlesen

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Montag-Montag! :

Die Woche fängt schon gut an!

Mathias Kneißl, als man ihm eröffnete, die Guillotine stehe für ihn bereit.

 

Kinderarmut durch zu niedrige Hartz-IV-Sätze :

Jugend

Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt – eine reine Fürsorgeleistung, die nicht mehr den früheren Lebensstandard zum Maßstab der Leistungsgewährung für Langzeitarbeitslose macht. Dies führte zur Schlechterstellung von Millionen Menschen sowie zur Aufspaltung der bisherigen Sozialhilfeempfänger/innen in erwerbsfähige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits. Daraus wiederum erwuchsen neue Gefahren einer Stigmatisierung dieser Personenkreise nach dem Grad ihrer Nützlichkeit bzw. ihrer ökonomischen Verwertbarkeit. Von Christoph Butterwegge.

Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt – eine reine Fürsorgeleistung, die nicht mehr den früheren Lebensstandard zum Maßstab der Leistungsgewährung für Langzeitarbeitslose macht. Dies führte zur Schlechterstellung von Millionen Menschen sowie zur Aufspaltung der bisherigen Sozialhilfeempfänger/innen in erwerbsfähige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits. Daraus wiederum erwuchsen neue Gefahren einer Stigmatisierung dieser Personenkreise nach dem Grad ihrer Nützlichkeit bzw. ihrer ökonomischen Verwertbarkeit. Von Christoph Butterwegge.

Die drastischen Verschlechterungen trafen nicht nur frühere Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe, z.B. Frauen, deren Ehemänner mit ihrem Einkommen über den neuen, niedrigeren Freibeträgen lagen. Auch jene Empfänger/innen von Sozialhilfe, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, müssen Einbußen hinnehmen. Durch den Wegfall der meisten wiederkehrenden einmaligen Leistungen, etwa für Kleidungsstücke wie einen Wintermantel für Kinder oder die Reparatur defekter Haushaltsgeräte wie einer Waschmaschine, die man bei der Sozialhilfe vorher zusätzlich beantragen konnte, sowie deren Umstellung auf einen neuen, pauschalierten und gegenüber dem früheren nur leicht angehobenen Eckregelsatz leiden primär Familien mit Kindern, deren Bedarf in dieser Hinsicht ausgesprochen hoch ist.

Dass die Bundesregierung die durch Hartz IV bewirkte Kürzung bei den ärmsten Kindern nur zum Teil, nämlich bei den 7- bis 13-Jährigen Sozialgeldbezieher(inne)n, und zwar ausgerechnet im Rahmen ihres „Konjunkturpaketes II“ wieder zurücknimmt, indem sie deren Regelsatz ab 1. Juli 2009 von 60 auf 70 Prozent des Eckregelsatzes (der erwachsenen Haushaltsvorstände) anhebt, zeigt zur Genüge, dass sie das Wohl der Betroffenen nie ernsthaft im Auge hatte. Die für 2009/10 geplanten Steuererleichterungen kommen zwar auch den Geringverdienern zugute, sind aber eher Tropfen auf den heißen Stein. Dringend nötig wäre eine soziale Grundsicherung, die den Namen wirklich verdient, was eine deutliche Erhöhung der Hartz-Regelsätze einschließt.

Am 27. Januar 2009 hat das Bundessozialgericht den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder als nicht grundgesetzkonform beurteilt und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur höchstrichterlichen Entscheidung vorgelegt. Es wird Zeit, die soziale Ungerechtigkeit zu beenden, dass Kinder unter 14 Jahren mit 60 Prozent und ältere Kinder bzw. Jugendliche mit 80 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes abgefunden werden. Kinder wachsen noch, weshalb sie mehr Kleidung und häufiger neue Schuhe als Erwachsene brauchen. Dem hat der Gesetzgeber bisher nicht Rechnung getragen. Vielmehr wurden die Regelsätze willkürlich festgelegt. Es handelte sich um eine politische Größe, den sog. Eckregelsatz für die Haushaltsvorstände, zum 1. Januar 2005 mit 345 Euro im Monat anzusetzen. Davon pauschal 60 bzw. 80 Prozent für Kinder abzuleiten, trägt den spezifischen Bedürfnissen von Kindern überhaupt nicht Rechnung.

Um es plastisch zu machen: Wenn man einem Kind unter 14 Jahre heute 211 Euro im Monat zubilligt, kann es 1,79 Euro im Monat für Schulmaterialien ausgeben oder 2,62 Euro pro Tag für Nahrung. Diese Beispiele zeigen, dass man mit dem genannten Beitrag gar nicht auskommen kann, denn allein das Mittagessen kostet in mancher Kita schon 2 Euro. Erst recht kann das Kind nicht an gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsprozessen teilnehmen, denn Nachhilfeunterricht, die Kinokarte und der Theaterbesuch kosten normalerweise Geld, das Hartz-IV-Bezieher/innen nicht haben.

Die jeweiligen Bedarfe müssen durch unabhängige Sachverständige und entsprechend ausgestattete Forschungsinstitute unter Beteiligung von Betroffenen ermittelt werden, ohne dass sie jedem Einzelfall gerecht zu werden vermögen. Für Kinder unter 7 Jahren erscheinen 280 Euro als hinreichend, für solche zwischen 7 und 13 Jahren sollte der Regelsatz mindestens 360 Euro und für 14- bis 18-Jährige müsste er ca. 400 Euro betragen, damit wenigstens ihr soziokultureller Mindestbedarf gesichert ist. Auch den sog. Eckregelsatz für den (erwachsenen) Haushaltsvorstand auf mindestens 450 Euro anzuheben. Das würde auch die Wirtschaft beleben helfen, weil Arme gezwungen sind, ihr gesamtes Einkommen fast unmittelbar in den Konsum zu stecken. Das wäre für ein so reiches Land wie die Bundesrepublik finanziell tragbar, sozial gerecht und gleichzeitig ökonomisch sinnvoll.

Die der globalen Finanzmarktkrise offenbar auf dem Fuße folgende Weltwirtschaftskrise verschärft durch eine bereits wieder stark wachsende Arbeitslosigkeit die soziale Schieflage noch. Es ist zu befürchten, dass für die Armutsbekämpfung nach den für das Rettungspaket zugunsten der Banken nötigen Riesensummen in den Staatshaushalten eher weniger Geld zur Verfügung stehen. Neue, auf Leistungskürzungen zielende Reformen sind deshalb keineswegs ausgeschlossen. Wenn die staatlichen Beteiligungen wirkungslos bleiben und die staatlichen Bürgschaften fällig werden, müssen Arme und Mittelschichten die Suppe, die uns Banker und Börsianer eingebrockt haben, auslöffeln - vermutlich in Form von „Schuldengrenzen“ oder „Schuldentilgungsplänen“, welche nichts anderes als weitere „Sparprogramme“ darstellen. Gleichzeitig wird denen unter die Arme gegriffen, die ohnehin zu den Profiteuren der neoliberalen Modernisierung gehören.

Aufgrund der starken Zunahme diskontinuierlicher Erwerbsverläufe, von Ehescheidungen und zahlreicher Kürzungen im Sozialbereich dürfte sich die Struktur der Armutspopulation demnächst wieder in Richtung der Älteren verschieben. Ausdrücklich genannt seien: die Teilprivatisierung der Altersvorsorge; die wiederholte Verringerung der Beiträge zur Rentenversicherung, welche die Bundesanstalt bzw. -agentur für Arbeit im Falle der Erwerbslosigkeit entrichtet; die Einführung des „Nachhaltigkeits-“ und des „Nachholfaktors“; die irrigerweise als „Nullrunde“ bezeichnete Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung 2004 ff.; künftig zu erwartende höhere Abschläge durch die Anhebung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre. Mit besonderer Härte trifft die Heraufsetzung des Rentenalters (unter)durchschnittlich Verdienende. Wer von den Betroffenen eine sog. Riester-Rente abgeschlossen hat, kann darauf nicht zurückgreifen, weil sie auf die Grundsicherung im Alter voll angerechnet wird. Da es weder genügend Stellen für ältere Arbeitnehmer/innen noch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der beruflichen Weiterbildung gibt, die eine Annäherung des faktischen Renteneintrittsalters an die bisherige Regelaltersgrenze von 65 erlauben würden, bedeutet die Rente mit 67 faktisch eine Rentenkürzung. Nach dem Auslaufen der sog. 58er-Regelung werden Langzeitarbeitslose künftig mit 63 Jahren zwangsverrentet, was ihre Rentenansprüche gleichfalls verringert.

 

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