In der Gemeinde Berg wird der Besuch der Kindergärten in Zukunft weitgehend frei sein, nachdem die vielfältigen Angebote der Ganztagsbetreuung ebenfalls ohne wesentliche Kosten angeboten werden. Der Freistaat Bayern leistet seit September 2013 für das letzte Kindergartenjahr (Vorschuljahr) einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von monatlich 100 Euro pro Kind und beginnt ab dem Betreuungsjahr 2014/2015 in die Förderung des zweiten Kindergartenjahres (Vor-Vorschuljahr) mit monatlich 50 Euro pro Kind.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat bereits im Mai 2013 beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 als freiwillige Leistung der Kommune den Besuch des ersten Kindergartenjahres mit 50 Euro pro Kind und Monat zu fördern.
Die Gemeinde Berg wird daher nach Auskunft von Bürgermeister Helmut Himmler ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 auch Familien, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, über die bestehenden Regelungen hinaus unterstützen:
- Förderung des ersten Kindergartenjahres in Höhe von 50,00 Euro pro Monat (entspricht bis zu 600,00 Euro pro Kindergartenjahr); höchstens jedoch die tatsächliche Höhe des geleisteten Elternbeitrags.
- Förderung erfolgt für alle Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Berg gemeldet sind und die das erste Jahr eine Kindertageseinrichtung gemäß Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG (Kindergarten, Haus für Kinder) besuchen. Auch eine Betreuung in einer Einrichtung außerhalb der Gemeinde wird dabei anerkannt.
- Leistungen Dritter an den Träger (z. B. Jugendamt übernimmt einen Teil des monatlichen Elternbeitrages) werden bei der Förderung angerechnet.
- Sofern für dieses erste Kindergartenjahr bereits ein Elternbeitragszuschuss von Seiten des Freistaates Bayern gewährt wird, entfällt eine Förderung der Gemeinde Berg (keine Doppelförderung!).
Die Förderanträge liegen jetzt in allen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Berg sowie in der Gemeindeverwaltung aus. Außerdem steht der Förderantrag auf der Homepage der Gemeinde Berg (www.berg-opf.de) unter der Rubrik "Formulare" zum Download bereit.
Die Angaben zum Besuch der Kinder in einer Kindertageseinrichtung müssen auf dem Förderantrag von der jeweiligen Einrichtung bestätigt werden. Anschließend sind die Anträge bei der Gemeindeverwaltung Berg, Herrnstr. 1, 92348 Berg, einzureichen.
Wichtig ist, dass die Anträge erst zum Ende des Kindergartenjahres (Juli/August) gestellt werden können, und dass ohne Bestätigung durch die jeweilige Einrichtung eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen kann.
Der Förderantrag für das Kindergartenjahr 2013/2014 ist bis spätestens 30. September 2014 bei der Gemeindeverwaltung Berg einzureichen. Später eingehende Anträge können bei der Gewährung der Förderung für das Betreuungsjahr 2013/2014 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Berg:
- Geschäftsleiterin, Frau Götz: Tel. 09189/4411-19
- Gemeindekämmerer, Herr Donhauser: Tel. 09189/4411-16
Helmut J. Himmler