Internatskosten bis 5.000 Euro von der Steuer absetzbar
Der Finanzausschuss hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Dienstagmorgen gebilligt. Die FDP stimmte gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich. Der Entwurf wird am Freitag im Bundestag abschließend beraten.
Internatskosten bis 5.000 Euro von der Steuer absetzbar
Der Finanzausschuss hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Dienstagmorgen gebilligt. Die FDP stimmte gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich. Der Entwurf wird am Freitag im Bundestag abschließend beraten.
Zuvor waren noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen worden. So wird die Abzugsmöglichkeit von Schulgeld bei der Steuer verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass 30 Prozent des Schulgeldes bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt wird der Höchstbetrag auf 5.000 Euro erhöht.
So kann man die privaten Schulen für die höheren Söhne und Töchter auch fördern. Aber Kinder von Hartz IV-Empfängern sollen pro Schuljahr gerade mal 100 Euro Schulgeld bekommen.