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Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam

Veröffentlicht am 07.09.2019 in Landespolitik

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlangte letztes Jahr bundesweite Bekanntheit. Im Eilverfahren führte die CSU damit den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam ein. Seit das Gesetz in Kraft ist, sind mindestens 19 Personen für mehrere Wochen eingesperrt worden – ohne Anklage und oft ohne den Beistand einer Anwältin.

Nun wurde bekannt, dass fast ausschließlich Ausländer:innen betroffen sind.
Seit einer Änderung im bayerischen Polizeigesetz im August 2017 genügt es, eine Person als abstrakt gefährlich einzustufen, um sie wochenlang einzusperren. Das gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie. Mit der Regelung verschob die CSU die Grenzen des Denkbaren. Es folgten weitere Verschärfungen im Mai 2018. Seither laufen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das bayerische Polizeigesetz.
Am Freitag wurde der Abschlussbericht der Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgestellt. Daraus geht hervor, dass fast ausschließlich Personen ohne deutschen Pass vom mehrwöchigen Präventivgewahrsam betroffen sind. Einige wurden anschließend abgeschoben.
Quelle: netzpolitik

 

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