Das Konzept des Sachverständigenrats sieht so aus: Hartz-IV-Empfänger können die Hälfte eines auf dem ersten Arbeitsmarkt erzielten Hinzuverdienstes behalten, allerdings erst ab 200 Euro, um geringfügige Tätigkeiten in diesem Zusammenhang unattraktiv zu machen. Dafür aber wird der Regelsatz generell um 30 Prozent gekürzt. Wer sich dann nicht um Arbeit bemüht oder angebotene Jobs ablehnt, nun gut, der muss dann eben – wie es eigentlich jetzt schon die Regelung ist – mit sehr, sehr wenig Geld auskommen.
Fakt ist: Wer Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht, gering qualifiziert ist und Kinder hat, steht einschließlich der Zuschläge häufig finanziell besser da als der Nachbar mit schlecht bezahlter Vollzeitstelle. Diese Verletzung des Lohnabstandsgebots wird noch größer, falls das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder durchsetzt. Der Abstand zwischen Transfer- und Arbeitseinkommen schmilzt dann weiter dahin. Was nicht heißt, dass viele Kinder das zusätzliche Geld nicht brauchen. Nur fließen die Mittel völlig unkonditioniert an den Haushaltsvorstand … Im jetzigen System sind die Arbeitsanreize für Transferempfänger unzureichend. Denn wer sich etwas hinzuverdient, darf davon nur 20 Prozent behalten, abgesehen von einem Freibetrag von 100 Euro. Das Konzept des Sachverständigenrats sieht so aus: Hartz-IV-Empfänger können die Hälfte eines auf dem ersten Arbeitsmarkt erzielten Hinzuverdienstes behalten, allerdings erst ab 200 Euro, um geringfügige Tätigkeiten in diesem Zusammenhang unattraktiv zu machen. Dafür aber wird der Regelsatz generell um 30 Prozent gekürzt. Wer sich dann nicht um Arbeit bemüht oder angebotene Jobs ablehnt, nun gut, der muss dann eben – wie es eigentlich jetzt schon die Regelung ist – mit sehr, sehr wenig Geld auskommen.
Quelle: WiWo
Anmerkung Orlando Pascheit: Es ist schon erstaunlich, dass ein Ökonom über seine ideologische Verblendung die Grundrechenarten vergisst. Wo soll bei dieser skandalösen Differenz zwischen Arbeitsangebot und Nachfrage Raum für Zuverdienste sein. 4,7 Millionen Unterbeschäftigte, die Hundertausende nicht einbezogen, die ohne die Kurzarbeiterregelung in die Arbeitslosigkeit fallen würden, kommen auf knapp 500.000 offenen Stellen. Vorschlag: Da Franz offensichtlich nichts gegen eine Ausweitung von schlecht bezahlter Arbeit hat, ließen sich die halbe Million offene Stellen in 2 bis 3 Millionen Zuverdienststellen stückeln. Natürlich hätten wir dann immer noch 2 Millionen Unbeschäftigte, aber statistisch würde sich das sehr schön machen. An Zynismus ist die Forderung nicht zu überbieten, dass die Hartz VI-Bezieher, die eigentlich jetzt schon “mit sehr wenig Geld auskommen” müssen, wenn sie keine zusätzliche Arbeit finden, mit einem Abzug von 20 Prozent zu bestrafen wären. - Eine Land, das solche Wirtschaftsweisen hat, muß seine Feinde nicht am Hindukusch suchen.
Ergänzung unser Leserin M.R.: Warum wird niemals erwähnt, dass die Regelsätze nicht nur für ALG-2- Bezieher gelten, sondern auch für sogen. Grundsicherungs-Bezieher. Darunter sind auch viele Minirentenbezieher. Da wird dann ein Vorschlag, die Sätze um 30% zu kürzen und dafür die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erhöhen, erst recht zur Lachnummer.