SPD Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz

Sozial. Engagiert. Für unsere Gemeinde.

Schwarz-Gelb redet sich Hartz-Urteil schön

Veröffentlicht am 10.02.2010 in Soziales

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Hartz-IV-­Regelsätzen für Kinder ist ein Paukenschlag. In die Freude über das wegweisende Urteil mischt sich jedoch auch Besorgnis. Das oberste Gericht wird zunehmend zum Ausputzer für Politik, die unfähig und unwillig ist, das Grundgesetz als Maßstab des eigenen Handelns anzuerkennen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Hartz-IV-­Regelsätzen für Kinder ist ein Paukenschlag. In die Freude über das wegweisende Urteil mischt sich jedoch auch Besorgnis. Das oberste Gericht wird zunehmend zum Ausputzer für Politik, die unfähig und unwillig ist, das Grundgesetz als Maßstab des eigenen Handelns anzuerkennen.
Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat missachten seit Jahren ihre verfassungsrechtlichen Pflichten. Insbesondere seit 2001 versäumen sie es, das gesamte gesetzgeberische Handeln an der Verfassung auszurichten. Immer wieder haben Exekutive und Legislative in den vergangenen Jahren versucht, die Grenzen des im Rahmen des Grundgesetzes Machbaren bis zum letzten auszureizen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung nunmehr unmißverständlich einen durchsetzbaren Anspruch auf die staatliche Gewährleistung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben festgelegt. Das stärkt das in den vergangenen Jahren unter Beschuß geratene Sozialstaatsprinzip. Hierfür war es höchste Zeit.
Dennoch wäre ein Bekenntnis zum Sozialstaatsgebot eigentlich Aufgabe des Parlaments. Die Fraktion Die LINKE fordert deshalb die Festschreibung und konkrete Ausgestaltung sozialer Grundrechte im Grundgesetz. Auf diese Weise könnte das Sozialstaatsprinzip dauerhaft vor politischen Angriffen geschützt werden. Wenn das Parlament seine Aufgaben ernst nimmt, überläßt es diese Aufgabe nicht weiterhin den Karlsruher Richtern.
Quelle: junge Welt

Das Aufatmen in der Koalition über die Karlsruher Entscheidung ist spürbar - die Richter haben sich nicht zur Höhe der Regelsätze geäußert.
Union und FDP wollen trotz der drohenden Mehrkosten die Steuern senken.
von Kai Beller und Timo Pache, Berlin
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nach der Urteilsverkündung beseelt. “Das ist meines Erachtens nach ein wegweisendes, ein bahnbrechendes Urteil”, sagte sie in Karlsruhe. Dabei hatten die Richter die geltende Berechnungsmethode für die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und der Ministerin viel Arbeit beschert. Sie muss bis zum Jahresende für eine neue transparente und nachvollziehbare Berechnung sorgen. Das gilt sowohl für Kinder als auch Erwachsene.
Von einer schallenden Ohrfeige für die Regierung, wie es die Sozialverbände sehen, will die Ministerin trotzdem nichts wissen. Es sei ein guter und wichtiger Tag für die Kinder, deren Bedürfnisse nun endlich Berücksichtigung fänden bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze.
“Heute ist die Bildung der Kinder der große Sieger”, frohlockte von der Leyen. Die Frage, warum dazu ein höchstrichterliches Urteil nötig war, beantwortete sie nicht.
Quelle: FTD

 

Counter

Besucher:1023662
Heute:177
Online:7