Die Steuerstrategie der FDP macht nur Sinn, wenn man den Staat eindampfen will. Maximale Steuersenkungen zusammen mit der Schuldenbremse führen dazu, dass in den Folgejahren härteste Einsparungen vorgenommen werden müssen. Ich fürchte, hinterher werden wir unseren Sozialstaat nicht wiedererkennen…
(Beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz) handelt (es) sich um einen Geldregen auf Pump für Unternehmen, für Erben, für die Hotels und natürlich auch für Gutverdiener, denn die Erhöhung des Kindergeldes kommt ja denjenigen, die gut verdienen, sehr viel mehr zugute als solchen mit geringen Einkommen. Um Wirtschaftswachstum geht es gar nicht. Stattdessen werden, um Vermögende zu beglücken, zusätzliche Schulden angehäuft.
Schauen wir uns die Steuersenkungen der letzten Jahre an, etwa die größte in der Geschichte der Republik aus dem Jahr 2000: Sie hat über Jahre riesige Löcher in die öffentlichen Haushalte gerissen.
Dass (durch die Schuldenbremse ab 2011) enorm schmerzhafte Anpassungen anstehen, ergibt sich zum einen aus der extremen Höhe der Neuverschuldung. Aber auch dadurch, dass die Bundesregierung nicht sagt, wo sie sparen will. Wenn es unproblematische Sparbereiche gäbe, hätte die Regierung doch längst ein Wort darüber verloren. Das zeigt, wie schwer diese Aufgabe sein wird.
Quelle: vorwärts.de
Gutverdiener entlastet
Die von mehreren Krankenkassen angekündigten Zusatzbeiträge benachteiligen Menschen mit geringem Einkommen und Hartz-IV-Empfänger stärker gegenüber Gutverdienern als bisher bekannt. Das Bundesfinanzministerium bestätigte der Berliner Zeitung gestern, dass die Zusatzbeiträge genauso wie “normale” Kassenbeiträge steuerlich absetzbar sind. Ein Beispiel nach eigenen Berechnungen: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 60 000 Euro, der einen Zusatzbeitrag von monatlich acht Euro zahlen muss, wird durch die Absetzbarkeit monatlich um rund 2,50 Euro entlastet. Tatsächlich kostet ihn der Zusatzbeitrag also nicht acht Euro, sondern nur 5,50 Euro. Ein Geringverdiener in gleichen Familienverhältnissen mit einem Jahresbrutto von 14 000 Euro zahlt dagegen die vollen acht Euro, weil beim ihm keine Steuern fällig werden und er damit auch nichts absetzen kann. Ein Hartz-IV-Empfänger, bei dem die Arbeitsagentur keine besondere Härte anerkennt, muss ebenfalls die vollen acht Euro zahlen.