SPD Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz

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Mit dem Heil der Kirche

Veröffentlicht am 22.07.2013 in Allgemein

Im Rahmen der von Hitler verfolgten Legalitätstaktik kam der Unterstützung durch die katholische Zentrumspartei und ihren bayrischen Ableger, der Bayerischen Volkspartei, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.

Am 23. März 1933 erfüllte der Reichstag Hitlers lange gehegten Wunsch: Mit 444 gegen 94 Stimmen der SPD verabschiedete er das »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich«. Es räumte der Regierung das Recht ein, Gesetze ohne die Mitwirkung des Reichstages und des Reichsrates zu erlassen. Damit entmachteten sich beide Einrichtungen selbst. Die Regierung konnte jetzt auch offen verfassungswidrige Gesetze erlassen. Am Abend desselben Tages ließ auch der Reichsrat das »Ermächtigungsgesetz« einstimmig passieren (siehe jW-Thema vom 22.3.2013). Im Rahmen der von Hitler verfolgten Legalitätstaktik kam der Unterstützung durch die katholische Zentrumspartei und ihren bayrischen Ableger, der Bayerischen Volkspartei, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Nachdem die katholischen Parteien sich Anfang Juli dann selbst aufgelöst hatten, erkannte der Vatikan durch das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 als erster »Staat« Hitlerdeutschland völkerrechtlich an. Am 10. September 1933 wurde der Staatskirchenvertrag durch das Deutsche Reich ratifiziert. Hitler konnte stolz sein, hatte die katholische Kirche seinem Regime doch den höchstamtlichen Segen erteilt.
Quelle: junge Welt

Anmerkung C.R.: Der offizielle Beginn der Beziehung zwischen Nazi-Deutschland und dem Vatikan gerät angesichts des späteren Attentats auf Hitler leider allzu oft aus dem Blick. Auch der gelernte Theologe Joachim Gauck gedenkt als Bundespräsident offenbar lieber den Attentätern als an das Konkordat zu erinnern.

 

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