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Klassenjustiz in Deutschland?

Veröffentlicht am 20.09.2009 in Arbeit & Wirtschaft

Wenn Arbeitnehmern wegen Bagatelldelikten gekündigt wird, ist die Empörung in der Öffentlichkeit häufig groß. Für Juristen sind solche Fälle in aller Regel aber ziemlich klar, denn die Rechtslage ist eindeutig: Auch im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass man zwischen mein und dein unterscheiden muss. Da macht es keinen Unterschied, ob jemand einen Billig-Kugelschreiber für 50 Cent oder aber einen vergoldeten Füllfederhalter für 500 Euro aus dem Büro mitgehen lässt.
Das kann man so sehen. Warum können die selbsternannten Eliten der Gesellschaft Milliardenwerte folgenlos versenken - ohne vor Gericht zu stehen. Häufig bekommen sie noch gigantische Abfindungen! Welche Funktion hat also die Justiz in der bürgerlichen Gesellschaft?

Die Aufsehen erregenden Fälle - unter anderem der der Supermarkt-Kassiererin «Emmely» - sollten allen Arbeitnehmern eines klargemacht haben: Es ist egal, ob man am Arbeitsplatz goldene Löffel klaut oder einen 50-Cent-Stift.

Im einen wie dem anderen Fall ist eine außerordentliche (fristlose) Kündigung nach Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach Ansicht von Arbeitsrechtlern gerechtfertigt. Es geht dabei vor allem um die zerstörte Vertrauensbasis. Gerade bei Mitarbeitern, die in ihrem Berufsalltag mit Geld oder wertvollen Gegenständen umzugehen haben, spielt das Vertrauensverhältnis gemeinhin eine besonders große Rolle.
Pfandbons, Brötchen, geklauter Strom - eine Übersicht

Auch wegen kleiner Diebstähle oder anderer geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt. Eine Übersicht bemerkenswerter Fälle der jüngsten Zeit:

– Juli 2009: Der Streit um die gekündigte Supermarkt-Kassiererin «Emmely» geht in die höchste Instanz. Wegen grundlegender Bedeutung des Falls lässt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Revisionsverfahren zu. Der unter ihrem Spitznamen bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Sie soll zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben.

– Juli 2009: Ein Prozess um drei angeblich gestohlene Brötchen endet mit einem Vergleich. Das Arbeitsgericht Heilbronn hebt die Kündigung einer 59 Jahre alten Küchenhilfe eines Krankenhauses zwar nicht auf. Die Klinik wirft der Frau aber nicht länger Diebstahl vor und zahlt ihr Gehalt noch bis Ende September. Im Gegenzug erklärte sich die Frau mit ihrer Kündigung zum 30. September einverstanden.

– Juli 2009: Das Arbeitsgericht Mannheim stellt sich auf die Seite eines geschassten Mitarbeiters einer Abfallentsorgungsfirma. Ihm wurde vorgeworfen, ein Reisebett für seine Tochter aus dem Müll mitgenommen zu haben. Das Gericht entscheidet, dass die fristlose Kündigung nicht das notwendige Maß an Verhältnismäßigkeit erfülle. Der Tatbestand des Diebstahls sei zwar erfüllt, aber die erforderliche Interessenabwägung falle zugunsten des Klägers aus, heißt es zur Begründung.

– März 2009: Das Arbeitsgericht Wuppertal erklärt die fristlose Kündigung einer 48-jährigen Discounter-Angestellten wegen 0,59 Euro für unwirksam. Die Mitarbeiterin benötigte nach Ladenschluss noch Damenbinden und ließ das Geld dafür absprachegemäß auf einem Tisch liegen. Später wurde ihr Diebstahl vorgeworfen.

– Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee fristlos entlassen. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg erhält sie eine ordentliche Kündigung.

– Erst kürzlich musste sich das Arbeitsgericht Oberhausen mit einem kuriosen Fall beschäftigen: Der Vorwurf des Arbeitgebers lautete, der gekündigte Mitarbeiter habe sein Handy wiederholt im Betrieb aufgeladen und ihm somit Strom gestohlen. Noch bevor es zu einer Verhandlung kam, nahm das Unternehmen die Entlassung jedoch zurück.

 

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