Der Bonner Jurist Stefan Jentzsch sieht gute Chancen für Aktionäre, die Führungsetage der Banken für ihre Verluste haftbar zu machen. Die rechtliche Position der geschädigten Anteilseigner sei bei allen betroffenen Banken “sehr gut”, schreibt Lutter in einem Aufsatz, der kürzlich in der “Zeitschrift für Wirtschaftsrecht” erschien...
...und nach Meinung des Anwalts Friedrich Graf von Westphalen “wie eine Bombe in der Finanzwelt” einschlug. Die Krise sei “nicht vom Himmel gefallen”, meint Lutter, sondern das “Werk von Menschen, vor allem von Bankiers”. Diese hätten aber bei den Geschäften mit US-Ramschhypotheken und deren Ablegern die notwendige Sorgfalt vermissen lassen, auf “Basis unzureichender Informationen gehandelt” und “weit überzogene Risiken” in Kauf genommen. Weil sie damit ihre Pflichten verletzten, müssten die Vorstände mit ihrem persönlichen Vermögen auf Ersatz des von ihnen angerichteten Schadens haften. Gleiches gelte für die Aufsichts- und Verwaltungsräte dieser Banken. Sie haben Lutter zufolge dem “sorgfaltswidrigen Treiben der Vorstände, die sie zu beaufsichtigen hatten, keinen Einhalt geboten.”
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Anmerkung OP: Die Argumentation der Gegenpartei hat es in sich: Die Sachverhalte seien “teilweise ganz anders oder jedenfalls sehr viel komplexer gelagert”, als von seinem Kollegen dargestellt, meint der Mainzer Rechtsprofessor Peter Mülbert. Konsequenz der teils sehr vereinfachenden Annahmen sei, “dass praktisch alle Vorstände deutscher Banken haften müssten”. Das weise eher auf ein Marktversagen hin, zumal neben den Managern auch die Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen versagt hätten. “Gegenüber dieser kollektiven Fehleinschätzung ist das auf individuelles Fehlverhalten zugeschnittene Haftungsrecht keine geeignetes und auch kein gerechtes Korrektiv”. - Wie schön, dass ein deutscher Jurist wieder einmal mit dem Begriff der Kollektivschuld operiert, in der alles und jeder aufgehoben wird.